Willkommen bei Ihrem Spezialisten für Restnutzungsdauergutachten
Als Experten für die Ermittlung der Restnutzungsdauer von Immobilien unterstützen wir Eigentümer, Investoren und Steuerberater dabei, erhebliche steuerliche Vorteile auszuschöpfen. Mit präzisen, rechtssicheren Gutachten schaffen wir eine fundierte Grundlage für eine verkürzte Abschreibungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 EStG – und damit für deutliche steuerliche Entlastungen.
Unsere Sachverständigen verbinden fachliche Kompetenz, marktnahe Bewertung und umfassendes Immobilienwissen, um für Sie transparente und nachvollziehbare Ergebnisse zu liefern. Ob Wohn- oder Gewerbeimmobilie – wir ermitteln die tatsächliche Restlebensdauer Ihres Gebäudes und sorgen dafür, dass Sie genau die Abschreibung geltend machen können, die Ihnen zusteht.
Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus, um von unseren Sachbearbeitern ein auf Sie zugeschnittenes Angebot zu erhalten.
Mehr Klarheit. Mehr Steuerersparnis. Mehr Wert aus Ihrer Immobilie.
Warum ein Restnutzungsdauergutachten sinnvoll ist:
Ein Restnutzungsdauergutachten kann Ihre jährliche Abschreibung (AfA) erheblich steigern. Hintergrund: Viele Finanzämter setzen pauschal eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 50 Jahren an. In der Praxis ist die tatsächliche Restnutzungsdauer zahlreicher Gebäude jedoch deutlich kürzer.
Rechtliche Grundlage:
Nach § 7 Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) kann der Steuerpflichtige eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachweisen. Wird dieser Nachweis durch ein qualifiziertes Gutachten erbracht, muss das Finanzamt die AfA entsprechend anpassen.
Beispiel:
Wird die Restnutzungsdauer statt mit 50 Jahren nur mit 25 Jahren nachgewiesen, verdoppelt sich Ihre jährliche Abschreibung.
➡️ Ergebnis: Jedes Jahr mehrere tausend Euro Steuerersparnis – vollständig gesetzeskonform und dauerhaft.
Interaktive Tabelle Beispielrechnung
FAQ
1. Was ist ein Restnutzungsdauergutachten?
Ein Restnutzungsdauergutachten ermittelt die tatsächliche verbleibende Nutzungsdauer eines Gebäudes. Es zeigt, wie lange die Immobilie voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann – unabhängig von pauschalen Vorgaben des Finanzamts.
2. Warum benötige ich ein Restnutzungsdauergutachten?
Das Gutachten dient vor allem steuerlichen Zwecken. Wenn die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer ist als die vom Finanzamt angesetzte Nutzungsdauer, können Sie höhere Abschreibungen geltend machen und dadurch Ihre jährliche Steuerbelastung deutlich senken.
3. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert das Gutachten?
Die Verkürzung der Abschreibungsdauer ist gesetzlich im § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG geregelt. Dort ist festgelegt, dass eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachgewiesen werden kann – z. B. durch ein Sachverständigengutachten.
4. Wie viel Steuern kann ich durch das Gutachten sparen?
Je kürzer die Restnutzungsdauer, desto höher die jährliche Abschreibung. In vielen Fällen lassen sich mehrere Tausend Euro pro Jahr sparen. Die genaue Steuerersparnis hängt vom individuellen Steuersatz und dem Gebäudewert ab.
5. Wie wird die Restnutzungsdauer ermittelt?
Sachverständige analysieren unter anderem Baujahr, Bauweise, Moderniesierungsgrad und den Zustand der Bauteile. Anschließend erfolgt eine Bewertung nach anerkannten Verfahren.
6. Akzeptiert das Finanzamt das Gutachten?
Ja. Ein qualifiziertes Gutachten nach § 7 Abs. 4 EStG muss vom Finanzamt berücksichtigt werden. Wir erstellen unsere Gutachten gerichtsfest und nach den aktuellen Bewertungsstandards. Unsere Sachverständigen sind mehrfach geprüft und zertifiziert und besitzen somit alle geforderten Qualifikationen.
7. Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
In der Regel benötigen wir etwa 14 Tage ab Termin der Besichtigung und Erhalt aller Unterlagen. Bei eiligen Fällen sind auch schnellere Lösungen möglich.
8. Muss die Immobilie für das Gutachten besichtigt werden?
Ja, eine Vor-Ort-Besichtigung ist erforderlich. Nur so kann der tatsächliche Zustand zuverlässig bewertet werden – entscheidend für die Anerkennung durch das Finanzamt.
9. Für welche Immobilienarten ist ein Restnutzungsdauergutachten sinnvoll?
Für nahezu alle Arten von kommerziell genutzten Wohn- und Gewerbeimmobilien.
10. Was kostet ein Restnutzungsdauergutachten?
Die Kosten hängen von Art, Größe und Zustand der Immobilie ab. Nach einer Anfrage über unser < Online-Formular > erstellen wir für Sie ein transparentes und individuell auf Ihre Immobilie zugeschnittenes Angebot.
Die Investition amortisiert sich meist schon im ersten Steuerjahr.
Sie haben noch weitere Fragen zu unseren Restnutzungsdauergutachten? Kontaktieren Sie uns gerne über unser
Kontaktformular.
Folgende Daten werden benötigt:
Allgemeine Gebäudedaten:
- Gebäudeart: EFH/ZFH☐ ETW☐ MFH☐ Gewerbe☐ Mischnutzung☐
- Baujahr:
- Nutz-/Wohnfläche:
Modernisierungen in den letzten 25 Jahren:
Modernisierungselement Ja Nein Baujahr
Vollständige Dacherneuerung inkl. Verbesserung der Wärmedämmung
Fenster und Außentüren
Leitungssysteme (Strom, Wasser, Gas, etc.)
Heizungsanlage
Wärmedämmung der Außenwände
Bäder/Sanitäre Einrichtungen
Innenausbau (z.B. Decken, Fußböden, Treppen)
Wesentliche Verbesserung der Grundrissgestaltung
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